EWE ZuhauseWärme Ratgeber: Lesen Sie Wissenswertes zum Thema Heizung.

Ratgeber: Förderung von Wärmepumpen

17.01.2023
  18 Minuten
Autor: EWE ZuhauseWärme-Redaktion

Förderung für die Wärmepumpe: eine Übersicht

Wer das eigene Wohnhaus mit einer Wärmepumpe nachhaltig2 aufwerten möchte, sieht sich seit August 2022 umfassenden Änderungen in puncto Fördermöglichkeiten gegenüber.

In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme, mit denen sich die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe besonders attraktiv gestaltet.

Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehört zu den größten Nachhaltigkeitsförderprogrammen in Deutschland und obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wo die KfW auf günstige Kredite setzt, vergibt das BAFA Zuschüsse zur Förderung von Wärmepumpen und anderen Sanierungsmaßnahmen in Altbauten. Der „BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen“ (BAFA BEG EM) macht sich dabei nicht wie bei der KfW am Effizienzhaus-Standard von Bestandsgebäuden fest. Bezuschusst wird der Heizungstausch mit 25 bis 40 Prozent – je nach Art der Wärmepumpe. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 Euro.

Bundesförderung bietet Luft nach oben

Bei der Ermittlung des individuellen Fördersatzes für eine neue Wärmepumpe rechnet die BEG zunächst mit einem Grundwert von 25 Prozent der Anschaffungs- und Erschließungskosten. Allerdings ist dieser Anteil ausbaufähig – zum Beispiel über die Wahl der Wärmequelle und des Kältemittels, auf die die Pumpe zugreift. Bezieht die Wärmepumpe ihre Energie aus dem Grundwasser, Abwasser oder Erdreich, oder nutzt ein natürliches Kältemittel steigt der Fördersatz um den sogenannten Wärmepumpenbonus. Dieser beträgt derzeit fünf Prozent.

Weitere zehn Prozent kommen mit dem sogenannten Heizungstauschbonus zustande. Diesen gewährt das BAFA, wenn die neue Wärmepumpe eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ersetzt. Ist dies der Fall, reduzieren Sie mit Ihrer Anschaffung die Schadstoffemissionen Ihres Haushalts deutlich, was die Bundesförderung belohnt. Eine weitere Bedingung betrifft ausschließlich Gasheizungen: Deren erste Inbetriebnahme muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, damit Eigentümer vom Heizungstauschbonus profitieren können. Handelt es sich bei der Gasheizung um eine Gasetagenheizung, spielt das Alter der Anlage hingegen keine Rolle.

Mit dem Wärmepumpenbonus und Heizungsaustauschbonus können umweltbewusste Hausbesitzer den Grundfördersatz der Bundesförderung deutlich anheben und sich so bis zu 40 Prozent der anfallenden Einmalkosten für die neue Wärmepumpe als Zuschuss sichern.

Antragstellung für den BAFA-Zuschuss

Ähnlich wie beim KfW-Kreditprogramm 261 setzt auch der BAFA-Zuschuss grundsätzlich eine Maßnahmenbeurteilung durch Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus – zum Beispiel für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Fachplanung und Baubegleitung. Bei den förderfähigen Maßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE allerdings optional.

Ein Finanzierungspartner (beispielsweise eine Bank) ist anders als bei den KfW-Krediten nicht involviert: Die Antragstellung nehmen Sie selbst über das Onlineportal des BAFA vor. Im Folgenden geben wir Ihnen eine kurze Übersicht darüber, wie Sie sich den Zuschuss für Ihre Wärmepumpe in fünf Schritten sichern.

Tipp: Detaillierte Informationen rund um die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) finden Sie auch auf der Website des BAFA. Das Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung informiert über die Rolle von Energieeffizienz-Experten bei der Förderung, über Formalitäten der Antragstellung, benötigte Unterlagen und mehr. Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen informiert detailliert über das, was im Detail förderfähig ist.

Schritt 1: Angebote einholen und Energieeffizienz-Experten beauftragen

Als Grundlage für Ihren Förderantrag holen Sie sich zunächst Angebote von einem oder mehreren Fachbetrieben ein, die die geplanten Maßnahmen umsetzen sollen. Besonders wichtig ist hierbei, dass Sie die geplanten Aufträge noch nicht vergeben, also noch keine vertraglichen Vereinbarungen treffen! Denn das BAFA wertet die Auftragsvergabe bereits als den Beginn der Maßnahme(n). Dieser darf wiederum nicht vor der Antragstellung liegen – andernfalls kommt die Bezuschussung nicht zustande.

Als Nächstes beauftragen Sie bei Bedarf einen Energieeffizienz-Experten mit der Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB). Diese enthält wichtige Daten, auf deren Grundlage das Amt über die Gewährung der Bundesförderung entscheidet. Zudem versieht der beauftragte Experte die TPB mit einer individuellen ID-Kennzeichnung, die für die Antragstellung relevant ist. Bei der Suche nach einem akkreditierten Energieeffizienz-Experten hilft Ihnen das Onlineportal der dena.

Schritt 2: Online-Antrag beim BAFA einreichen

Das digitale Antragsformular für BEG-Förderungen (inklusive den Zuschuss BEG EM) finden Sie unter den Informationen für Antragstellende auf der Website des BAFA. Das Dokument fragt die zuvor gesammelten Informationen aus Schritt 1 ab und gibt diese elektronisch an das BAFA weiter.

In der letzten Etappe der Antragsstellung wird für Sie ein Account für das BAFA-Portal erstellt. Dafür geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort an. Die daraufhin verschickte Bestätigungsmail des BAFA enthält einen Aktivierungslink, dem Sie innerhalb von sieben Tagen folgen müssen, um Ihren Zugang zum Onlineportal freizuschalten. Die Anmeldung im Portal ist für die weiteren Verfahrensschritte erforderlich.

Schritt 3: Auf Zuwendungsbescheid warten und Aufträge vergeben

Damit die Förderung Ihrer Wärmepumpe gesichert ist, sollten Sie zunächst den Zuwendungsbescheid des BAFA abwarten, bevor Sie die geplanten Maßnahmen am Gebäude vertraglich in Auftrag geben. Auf diese Weise behalten Sie die Kontrolle über die finanzielle Planung, sollte das BAFA Ihren Förderantrag wider Erwarten ablehnen. Zwar steht es Ihnen prinzipiell frei, Lieferungen und Leistungen schon unmittelbar nach der Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheids in Auftrag zu geben. Allerdings liegt das damit verbundene Risiko bei Ihnen.

Fällt der BAFA-Bescheid zu Ihren Gunsten aus, finden Sie darin auch den maximalen Zuschuss, den das Amt auf Grundlage der geplanten Maßnahmen und Ausgaben berechnet.

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen, TPN in Auftrag geben und Antragstatus prüfen

Sind die Installation der neuen Wärmepumpe und gegebenenfalls weitere Maßnahmen abgeschlossen, begleichen Sie als Antragsteller die Rechnungen der beauftragten Fachbetriebe. Kontaktieren Sie im Falle einer Beauftragung erneut Ihren Energieeffizienz-Experten und beauftragen Sie ihn mit der Erstellung eines technischen Projektnachweises (TPN). Auch für dieses Dokument erstellt der Experte dann eine individuelle ID, die Sie für den abschließenden Verwendungsnachweis benötigen. Bedenken Sie: Bei den Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung und Anlagen zur Wärmeerzeugung ist der Einsatz eines EEE optional.

Sind alle Rechnungen bezahlt und liegt Ihnen, wenn Sie einen EEE eingebunden haben die TPN-ID vor? Dann loggen Sie sich im BAFA-Portal ein, um den Verwendungsnachweis dort hochzuladen. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie jederzeit im BAFA-Portal nachverfolgen. Wichtig: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums – 12 Monate plus (auf Antrag) einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate – haben Sie noch maximal sechs Monate Zeit für den Upload. Lassen Sie diese Fristen verstreichen, erlischt Ihr Anspruch auf den BAFA-Zuschuss.

Schritt 5: Prüfung und Auszahlung durch das BAFA

Sobald der Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Angaben vorliegt, wird er vom BAFA geprüft. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie den Festsetzungsbescheid kurz darauf auf dem Postweg. Die Auszahlung des Zuschusses wird dann unmittelbar vom BAFA bei der Bundeskasse Trier in Auftrag gegeben.

Förderung von Wärmepumpen durch die KfW

Wo das BAFA auf Zuschüsse setzt, vergibt die KfW attraktive Kredite. Mit den jüngsten Änderungen rund um die Fördermöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben Wärmepumpen nochmals an Attraktivität zugenommen – und zwar sowohl für Bestandsgebäude als auch Neubauten. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Altbau: Förderkredit KfW 261 bei Effizienzhaus-Standard EH 85 oder besser

Altbauten erfüllen in der Regel keine Effizienzhaus-Standards, sofern keine energetische Sanierung stattgefunden hat. Allerdings stehen auch Altbau-Eigentümern verschiedene Maßnahmen offen, um hohe energetische Standards zu erzielen: Zusätzlich zur neuen Wärmepumpe kommen etwa eine Photovoltaik-Anlage (s. u.) und/oder eine wirksame Fassadendämmung infrage.

Da gerade Altbauten oftmals energetisch wenig effizient sind, stellt die Bundesregierung umfassende Förderoptionen für ihre energetische Sanierung bereit. Je höher der Effizienzhausstandard (sprich: je kleiner die Zahl bei der Bezeichnung der jeweiligen Effizienzstufe), desto mehr Fördermittel können Sie sich für die Modernisierung sichern.

Wird ein Effizienzhaus-Standard von mindestens EH 85 erreicht, qualifizieren sich auch Altbauten als Kandidaten für das Kreditprogramm KfW 261. Denn anders als neue Wohngebäude brauchen Bestandsgebäude nicht zwingend dem EH-40-NH-Standard zu entsprechen.

Kriterien für den Effizienzhaus-Standard EH 85 oder besser

Die Effizienzhaus-Standards der KfW werden mithilfe einer Zahl differenziert. Diese Zahl gibt den Primärenergiebedarf des Hauses im Vergleich zu einem standardisierten Referenzgebäude an. Zum Primärenergiebedarf gehört die Energie für das Heizen, Lüften und für die Warmwasserbereitung, aber auch für vorgelagerte Schritte, die für die Bereitstellung dieser Energie nötig sind – also zum Beispiel für die Anlieferung von Strom, Gas oder Fernwärme. Bei einem Effizienzhaus-Standard EH 85 beträgt der Primärbedarf 85 Prozent des Referenzgebäudes.

Ein weiteres Kriterium ist der Transmissionswärmeverlust. Gemeint ist damit der Anteil an Heizenergie, der über Wände, Türen, Fenster, Dach und Kellerfußboden an die Umwelt verloren geht. Ohne entsprechende Dämmung beträgt der Transmissionswärmeverlust volle 100 Prozent, da die Gebäudehülle die Wärme nicht zurückhält. Der Effizienzhaus-Standard EH 85 – immerhin die niedrigste Effizienzstufe – erfordert keine solche Dämmmaßnahmen. Je höher der Standard, desto weniger Wärmeverlust ist erlaubt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Effizienzhaus-Standards der KfW, ihren Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.1

Effizienzhaus

Primär­energie­-
bedarf

Transmissions­-
wärme­verlust

Effizienzhaus 40

40 %

55 %

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse

40 %

55 %

Effizizenzhaus 55

55 %

70 %

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse

55 %

70 %

Effizienzhaus 70

70 %

85 %

Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse

70 %

85 %

Effizienzhaus 85

85 %

100 %

Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse

85 %

100 %

 

Neubau: Effizienzhaus-Standard EH 40 NH erforderlich

Bei Neubauten ist die Förderung von Wärmepumpen an verhältnismäßig strenge Bedingungen geknüpft. Im Rahmen des Programms KfW 261 wird die Heizung hier lediglich anteilig mitgefördert – der Kreditbetrag dient also nicht der vollständigen Finanzierung einer Wärmepumpe. Allerdings bietet sich Umweltwärme als Energiequelle bei neuen Bauvorhaben umso mehr an: Die Geräte gehören zu den wenigen verbleibenden Möglichkeiten, damit Ihr Neubau den einzigen noch förderfähigen Effizienzhaus-Standard erreicht – den EH-40-NH-Standard mit QNG-Zertifizierung. Andere Standards wie etwa 40 EE oder 40 PLUS kommen für den günstigen Kredit der KfW hingegen nicht mehr infrage.

Die Abkürzung EH 40 steht zunächst einmal nur für den eigentlichen Effizienzhaus-Standard 40. Der Energieverbrauch von Neubauten, die diesem Standard entsprechen, liegt 40 Prozent unter dem im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angegebenen Referenzwert. Der Zusatz NH steht für die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse, die den höchsten energetischen Vorgaben entsprechen muss. Für diese Einordnung qualifizieren sich Neubauten, wenn ihnen das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verliehen wird.

Die Vergabe des QNG erfolgt ausschließlich durch anerkannte Zertifizierungsstellen. Bei welchen Stellen Sie sich derzeit melden können, um Ihr Bauvorhaben für die QNG-Überprüfung anzumelden, erfahren Sie im öffentlichen Register des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kriterien für den Effizienzhaus-Standard EH 40 NH

Die Antragstellung für das Kreditprogramm KfW 261 setzt bei Neubauten den Effizienzhaus-Standard EH 40 NH voraus. Damit stellt die KfW hohe Anforderungen an private Bauvorhaben. Um den Kriterien gerecht zu werden, eignet sich eine Wärmepumpe besonders gut – das nachhaltige2 Heizsystem können Sie mit einem KfW-Kredit zinsgünstig mitfinanzieren. Eine Voraussetzung besteht etwa darin, dass mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammt. Mit einer modernen Wärmepumpe lässt sich dieser Zielwert in vielen Fällen erreichen.

Für die Nutzung von nachhaltiger2 Umweltwärme spricht außerdem, dass das verbaute Heizsystem auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein muss. Fossile Heizungen sind von der Förderung durch die KfW ausdrücklich ausgenommen. Mit der Neuregelung seit August 2022 entfällt auch die einstige Förderung von Gas- und Gashybridheizungen – unabhängig davon, ob die Gasheizung als „Renewable ready“ ausgezeichnet ist. Zum Erreichen des EH-40-NH-Standards braucht der Neubau außerdem eine vollständige Fassadendämmung.

Allerdings gibt es auch Standorte, an denen sich Wärmepumpen nicht oder nur eingeschränkt einsetzen lassen. Beispielsweise kann eine dichte Bebauung das Verlegen von Erdwärme-Kollektoren in weiter Fläche verhindern. Auch Tiefenbohrungen für Grundwasser-Wärmepumpen oder Erdwärmepumpen mit Sonde sind nicht überall möglich – und bei besonders hartem Untergrund unter Umständen recht kostspielig. Eine naheliegende Lösung wäre zum Beispiel eine Luftwärmepumpe, betrieben über Solarstrom vom eigenen Dach!

Ein Dream-Team: Wärmepumpe und Photovoltaik

Wenn die Erschließung bestimmter Wärmequellen nicht möglich ist, stellen Luftwärmepumpen eine lohnende Alternative dar. Die Geräte haben direkten Zugriff auf die Umweltwärme aus der Luft und lassen sich insofern ohne Erschließungskosten installieren. Der Nachteil von Luftwärmepumpen besteht jedoch in ihrer niedrigeren Effizienz gegenüber Grundwasser- und Erdwärmepumpen. Wenn Sie mehr über die Funktionsweise von Wärmepumpen erfahren möchten, finden Sie in unserem Ratgeber viele nützliche Infos und verständliche Erklärungen.

Zum Glück lässt sich der Anteil von regenerativen Energien auch auf andere Weise erhöhen, sollte die Anlage nicht für die geforderten 65 Prozent ausreichen. Zum Beispiel können Sie bei Ihrem Bauprojekt oder Altbau eine Photovoltaikanlage einplanen, die den Strombedarf der Wärmepumpe deckt. Als Teil einer solchen Hybridheizung läuft die Wärmepumpe vollkommen emissionsfrei. Der überschüssige Solarstrom hebt den Anteil regenerativer Energien im Neubau nochmals an. So reicht die Hybridheizung aus Wärmepumpe und Solaranlage in den meisten Fällen vollkommen aus, um die 65-Prozentmarke (beim Neubau) zu knacken und den günstigen KfW-Kredit in Anspruch nehmen zu können.

Auch bei Bestandsgebäuden mit tendenziell höherem Wärmeverlust ist die Kombination absolut sinnvoll – zumal Sie hier nicht den strengen Anforderungen von EH 40 NH entsprechen müssen. In den meisten Fällen ermöglicht die Hybridheizung eine Einordnung als EH 85 oder niedriger (sprich energiesparender), wobei Sie mit einer guten Dämmung noch bessere Effekte erzielen.

Wie hoch ist der KfW-Kredit zur Förderung von Wärmepumpen?

Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stellt die KfW tendenziell höhere Kreditsummen bereit als für Neubauprojekte. Im Folgenden beleuchten wir kurz, welche Kreditbeträge in Bestand und Neubau möglich sind.

Altbau: Höherer Kreditbetrag mit hohem Tilgungszuschuß

Der Kredit belohnt energieeffizientes Bauen, Kaufen und Sanieren mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent bei zinsgünstigen Konditionen von zurzeit ab 0,43 Prozent (Stand Januar 2023) bei einer maximalen Kreditsumme von 150.000 Euro. Darüber hinaus wird eine Baubegleitung bis maximal 10.000 Euro Kreditsumme gefördert bei einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent (5.000 Euro). Der im September eingeführte Worst-Performing-Building-Zuschlag zum Tilgungszuschuss (WPB-Zuschlag) wird auf 10 Prozent erhöht und ein weiterer Zuschlag für das serielle Sanieren (SerSan) wird mit 15 Prozent eingeführt.  Beide zusammen sind jedoch auf 20% begrenzt.

Tipp: In Kombination mit einer Photovoltaikanlage läuft die Wärmepumpe in der Regel mit deutlich weniger Fremdstrom aus dem Netz. So lässt sich ein großer Teil der benötigten Heizwärme vollständig emissionsfrei erzeugen. Wer sich für die besonders nachhaltige2 Kombination interessiert, sollte den KfW Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) für PV und Speicher in Erwägung ziehen. Der Förderkredit umfasst bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und bietet günstigere Zinskonditionen als die meisten Kreditgeber. Ebenfalls attraktiv: In den ersten Jahren gewährt Ihnen die KfW eine Tilgungsfreiheit, sodass ein komfortabler Puffer vor der Tilgungsphase entsteht. Außerdem bietet die Kreditanstalt unterschiedlich lange Zinsbindungen an, sodass Sie Planungssicherheit und Flexibilität nach eigenem Ermessen gewichten können.

Neubau: Kleinerer Kreditbetrag, kleinerer Tilgungszuschuss

Wer beim eigenen Bauprojekt von Anfang an auf nachhaltige2 Umweltwärme setzt, kann im Rahmen von KfW 261 bis zu 120.000 Euro als Kreditbetrag erhalten. Eine zwingende Voraussetzung hierfür ist das Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 40 NH – andere Standards werden nicht länger durch die KfW gefördert. Darüber hinaus können sich private Bauherren über einen fünfprozentigen Tilgungszuschuss freuen. Das bedeutet, dass Sie im Fall des Kredithöchstbetrags 6.000 Euro nicht zurückzuzahlen brauchen.

Vorbereitung und Antragstellung: Ihr Weg zum günstigen KfW-Kredit

In den folgenden Abschnitten erklären wir Ihnen den Anmeldevorgang für den Förderkredit der KfW in vier Schritten. Um von den günstigen Konditionen zu profitieren, müssen Sie als Antragsteller einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Ein Finanzierungspartner hilft Ihnen bei der formalen Antragstellung.

Schritt 1: Experten für Energieeffizienz beauftragen

Noch vor der eigentlichen Antragstellung stehen Sie als Eigentümer beziehungsweise Bauherr in der Nachweispflicht, dass die von Ihnen geplanten Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen werden. Schließlich ist die Kreditvergabe an das Erreichen eines bestimmten Effizienzhaus-Standards geknüpft. Die entsprechende Beurteilung nimmt ein von Ihnen beauftragter Energieeffizienz-Experte vor.

Bei der Baubegleitung durch eine Fachperson steht Ihnen die KfW bereits zur Seite, indem Sie die anfallenden Kosten zur Hälfte übernimmt. Außerdem stellt die Kreditanstalt ein praktisches Tool zum Ausfindigmachen von geeigneten Gutachtern zusammen. Dafür besuchen Sie einfach das Wohngebäude-Kreditportal der KfW und klicken auf den Button im Abschnitt „Energieeffizienz-Experten beauftragen“. Ein Pop-up fragt Sie nach Ihrem Standort und Ihrem Vorhaben. Nachdem Sie die nötigen Infos eingetragen haben, erhalten Sie eine Liste mit anerkannten Fachleuten, die für die Baubegleitung infrage kommen. Alternativ können Sie das übersichtliche Onlineportal der Deutschen Energie-Agentur (dena) nutzen.

Schritt 2: Finanzierungspartner und Antragstellung

Nehmen Sie Kontakt zu einem Finanzierungspartner auf, bevor Sie etwaige Lieferungen und Leistungen in Auftrag geben. In der Regel finden Sie bei Ihrer Hausbank kompetente Beratung, aber auch andere Banken oder ein Finanzvermittler sind geeignete Ansprechpartner. Die Planung und Beratung können Sie ruhig schon vor der Antragstellung angehen. Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, benötigen Sie außerdem eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die der beauftragte Energieeffizienz-Experte für Sie ausstellt. Mit dem BzA beantragt Ihr Finanzierungspartner für Sie einen Kredit im Rahmen des Programms KfW 261.

Schritt 3: Vertragsabschluss und Bau- bzw. Maßnahmenbeginn

Gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Kreditvertrag ab. Nach der Antragstellung können Sie die geplanten Maßnahmen sofort in die Wege leiten: Leistungen und Lieferungen dürfen jetzt auch vertraglich vereinbart werden, sodass die beauftragten Betriebe ihre Arbeit aufnehmen können.

Schritt 4: Bestätigung und Tilgungszuschuss

Sobald die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind, lassen Sie sich von Ihrem Energieeffizienz-Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) anfertigen. Diese lassen Sie Ihrem Finanzierungspartner zukommen, der das Dokument wiederum an die KfW weiterleitet. Die zuständigen Sachbearbeiter prüfen die BnD und schreiben Ihnen nach positivem Befund den Tilgungszuschuss gut.

Guter Rat ist nicht immer teuer

Bei EWE begleiten wir Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer umweltfreundlichen2 Wärmepumpe. Unsere Wärme-Experten finden das ideale Wärmepumpen-Komplettpaket für Ihren Bedarf – inklusive Optimierung im Hinblick auf mögliche Förderungen. Kontaktieren Sie uns gerne!

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Indirekte Wärmepumpenförderung über die Einkommenssteuer

Wer seit dem Steuerjahr 2020 energetische Sanierungsmaßnahmen am Wohngebäude durchgeführt hat, kann diese auch in der Einkommensteuer geltend machen. Allerdings ist eine Rückzahlung nur für Gebäude möglich, die älter als zehn Jahre sind und von Ihnen selbst bewohnt werden. Auf dem Weg der Einkommensteuer bekommen Sie über drei Jahre verteilt bis zu 20 Prozent der Kosten für die Anschaffung und Montage der Wärmepumpe zurück. Der höchstmögliche Rückzahlungsbetrag liegt bei 40.000 Euro. Aber bedenken Sie: Die BAFA- und KfW-Förderungen schließen allerdings eine zusätzliche Förderung über die Einkommensteuer aus.

Zahlen Sie nicht mehr, als Sie müssen

Angst vor der Investition in eine Wärmepumpe? Mit staatlicher Förderung können Sie Ihren Traum von unabhängiger Wärmeversorgung umsetzen. Sprechen Sie uns gerne an. Die EWE Wärme-Experten kennen sich in der deutschen Fördermittellandschaft aus und erarbeiten das ideale Heizsystem für Ihre Ansprüche.

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Fördermöglichkeiten in der Übersicht

 

Förderung

erforderlicher Effizienzhaus-Standard

Art der Förderung

Förderbetrag

Altbau

BAFA BEG EM

keiner

Zuschuss

25–40 % der förderfähigen Kosten einer Wärmepumpe
max. 60.000 €

 

KfW 261

mind. EH 85

Kredit

max. 150.000 € für alle förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen

bis 45% Tilgungszuschuss

 

Einkommen-steuer

keiner

Erstattung

bis zu 20 % der Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe
max. 40.000 €

Alt- und Neubau

PV-Anlage ergänzend zur Wärmepumpe

KfW 270

keiner

Kredit

Bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten

Neubau

KfW 261

EH-40-NH

Kredit & Zuschuss

max. 120.000 € für alle förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahmen
bis zu 5 % Tilgungszuschuss

Informieren Sie sich im Detail, wie Sie sich mit ZuhauseWärme bequem eine neue Wärmepumpe sichern.

Fazit: Förderung macht Wärmepumpen für Privatleute attraktiv

Ob Bestand oder Neubau: Dank verschiedener Förderungen wird die Wärmepumpe zu einer immer erschwinglicheren Alternative zur Öl- oder Gasheizung. Da die Einsparpotenziale in Altbauten besonders hoch sind, bieten sich Eigentümern hier viele Fördermöglichkeiten: Im Optimalfall lässt sich ein nicht unerheblicher Teil der einmaligen Kosten für die Wärmepumpe über einen BAFA-Zuschuss, einen KfW-Zuschuss beziehungsweise Rückerstattungen bei der Einkommensteuer decken. Im Falle der KfW-Variante bietet die KfW für den restlichen Betrag ein zinsgünstiges Kreditprogramm an. Aber für eine Variante müssen Sie sich entscheiden, alle geleichzeitig geht üblicherweise leider nicht.

Wie immer, bieten wir keinen Anspruch auf rechtliche Belastbarkeit und Vollständigkeit. Die Aktualität von Förderprogrammen ist recht kurzlebig. Schauen Sie bitte vor Maßnahmenbeginn immer auf die Förderseiten von Bund, Land und Kommune oder lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fördermittelservice beraten. So können zum Beispiel auch ausgelaufene Programme gegebenenfalls doch erneuert, mit neuen Mitteln fortgeführt oder durch Nachfolgeprogramme ersetzt werden.  Auch passen sich die Bedingungen der Förderungen wie Zinssätze regelmäßig an.

 

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Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Immobilien und Baudenkmale. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/.

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Weitere Details finden Sie dazu auf www.ewe.de/klimafreundlich