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Ratgeber: Heizperiode

12.01.2022
  9 Minuten
Autor: EWE ZuhauseWärme-Redaktion

Heizperiode: Was Sie wissen sollten

Während der Heizperiode sind die Außentemperaturen meist so niedrig, dass wir auf eine funktionierende Beheizung von Innenräumen angewiesen sind. Wenn sich bestimmte Mindesttemperaturen in der Wohnung nicht einstellen lassen, zum Beispiel wegen einer defekten Heizung oder weil der Vermieter die Heizungsanlage abgestellt hat, kann das gravierende Folgen haben. Im Extremfall können Mieter auf eine Mietminderung oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zurückgreifen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine im Einzelfall notwendige Rechtsberatung.

In diesem Ratgeber erklären wir die Heizperiode genauer. Dabei erläutern wir Beginn und Ende der Heizperiode, regionale Unterschiede und werfen einen Blick auf die idealen Temperaturen in verschiedenen Teilen der Wohnung. Zudem erfahren Sie, warum Mindesttemperaturen inner- und außerhalb der Heizperiode wichtig sind und was Mieter bei zu niedrigen Raumtemperaturen unternehmen können.

Was versteht man unter der Heizperiode?

Die Heizperiode ist die Zeit des Jahres, in der die Heizungsanlage in Betrieb sein muss, damit Wohnflächen die erforderliche Mindesttemperatur erreichen. Im Mietrecht ist die Heizperiode nicht genau definiert, formal entscheidet allerdings die Außentemperatur über Beginn und Ende der Phase. So liegt in Deutschland die sogenannte Heizgrenze bei 15 Grad Celsius. Ab dieser Außentemperatur gilt die Beheizung von Innenräumen als notwendig, damit die Bewohner gesund wohnen können.

Wann ist die Heizperiode?

Pauschal lässt sich die Heizperiode nicht auf eine Zeitspanne festschreiben. So fallen die Temperaturen zum Beispiel in gebirgigen Regionen bereits früher unter die Heizgrenze als im Flachland. Gleichzeitig bleibt es in Süddeutschland in der Regel länger warm als im Norden, wo auch die Zahl der Sonnenstunden niedriger ausfällt. Auch Föhnwinde und andere regionale Besonderheiten beeinflussen die Heizperiode.

Ein deutliches Zeichen für den Beginn der Heizperiode liegt jedoch vor, wenn die Außentemperatur an fünf aufeinander folgenden Tagen unter der Heizgrenze liegt. Mancherorts sind auch „übliche Zeiträume“ für die Beheizung amtlich festgelegt – so etwa in Teilen Südwestdeutschlands.

Da Anfang und Ende der Heizperiode nicht gesetzlich verankert sind, findet sich in vielen Mietverträgen eine spezielle Vereinbarung zu den Heizzeiten. Ist das bei Ihrem Mietvertrag nicht der Fall, können Sie sich an früheren Gerichtsurteilen orientieren: Es gibt bereits mehrere Urteile, die häufig bei Fragen des Mietrechts herangezogen werden. Ihnen zufolge dauert die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April.

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Bei welcher Außentemperatur sollte man die Heizung anschalten?

Die Heizperiode ist vor allem bei mietrechtlichen Fragen eine wichtige Größe. Allerdings müssen Sie während der Heizperiode nicht zwangsläufig durchheizen. Der ideale Beginn für die Beheizung von Wohnräumen hängt vor allem von zwei Faktoren ab.

Isolierung

Je besser die Dämmung eines Gebäudes, desto länger können Sie auf die Beheizung verzichten. Zum Beispiel kann Kälte in ungedämmte Altbauten besonders schnell eindringen. Hier kann die Beheizung schon bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad Celsius notwendig werden. Topmoderne Niedrigenergie- oder Passivhäuser halten mitunter Niedrigtemperaturen von bis zu 11 Grad Celsius aus, bevor es im Inneren ungemütlich kühl wird.

Individuelles Wohlbefinden

Umweltschutz5 und hohe Heizkosten: Für viele Menschen sind das die Hauptbeweggründe, die Heizung möglichst niedrig einzustellen. Und das ist auch gut so! Allerdings sollten die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden nicht unter der Einsparung leiden. Wird der Taupunkt unterschritten, kann es außerdem zu Schimmelbildung kommen.

Die individuelle Wohlfühltemperatur variiert von Mensch zu Mensch. Vor allem das Alter und das Geschlecht beeinflussen, bei welcher Temperatur sich einzelne Personen wohlfühlen. Wenn Sie also bei der empfohlenen Temperatur von 20 Grad Celsius in Wohnbereichen frieren (s. u.), dann sollten Sie die Heizung auf jeden Fall weiter aufdrehen. Um Heizkosten zu sparen, bietet sich auch warme Kleidung an.

Heizperiode und Mietrecht

Als Mieter haben Sie zu jeder Zeit das Recht auf eine bestimmte Grund-Raumtemperatur. Nur wenn Sie diese Mindesttemperatur bei Bedarf auch einstellen können, gilt ihre Wohnung als bewohnbar. Ist die Heizanlage defekt oder funktioniert die Beheizung aus anderen Gründen nicht, haben die Bewohner unter Umständen sogar Anspruch auf eine Mietminderung – unter der Voraussetzung, dass der Vermieter informiert ist und die Heizungsanlage trotzdem nicht repariert.

Raumtemperatur zu niedrig: Folgen und Risiken

Wenn Innenräume zu stark abkühlen, kann das weitreichende Folgen haben – und zwar sowohl für die Bewohner als auch für die betroffene Wohnung beziehungsweise das Haus. Ab einer Raumtemperatur unter 16 Grad Celsius steigt die Gefahr der Taupunktunterschreitung: Die Luftfeuchtigkeit beginnt, sich an den kältesten Stellen der Wände abzusetzen. Das fördert die Schimmelbildung und kann die Wohnung im Extremfall langfristig unbewohnbar machen. Gleiches gilt unter Umständen bei unzureichender Lüftung – und zwar auch bei höheren Temperaturen.

Mit den niedrigen Temperaturen gehen auch gesundheitliche Risiken einher. Eventuelle Schimmelsporen können eingeatmet werden und verschiedene Symptome wie Kopfschmerzen, Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen verursachen. Auf diese Weise steigt mit zu kalter Raumluft auch das Risiko für Allergien und Atemwegserkrankungen. Mit ausreichender Beheizung und Belüftung beugen Sie schädlicher Feuchtigkeit vor – und schützen somit auch Ihre Gesundheit.

Noch eine mögliche Folge von niedriger Raumtemperatur sind Kälteschäden an Haus und Wohnung. Solange die Beheizung ohne Probleme funktioniert, können Mieter selbst für Schimmel und Feuchtigkeit verantwortlich gemacht werden. Auch deshalb sollten Sie eine defekte Heizung sofort dokumentieren und Ihrem Vermieter melden. Auf diese Weise sichern Sie sich gegen eventuelle Entschädigungsansprüche ab.

Welche Mindesttemperatur muss während der Heizperiode möglich sein?

Tagsüber (zwischen 6 und 23 Uhr) müssen Mieter in der Lage sein, eine Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius einzustellen. Nachts kann hingegen eine Nachtabsenkung greifen, um Energie zu sparen: Demnach liegt die mögliche Mindesttemperatur in der Nacht (von 23 bis 6 Uhr) nur noch bei 18 Grad Celsius. Zusätzliche Klauseln im Mietvertrag, die etwa eine niedrigere Raumtemperatur festlegen, sind laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) nicht gültig.1

Im Ernstfall Mietminderung oder Kündigung möglich

Manche Vermieter stellen die Heizanlage außerhalb der Heizperiode pauschal ab, da sie nicht mehr mit niedrigen Außentemperaturen rechnen. Allerdings gelten die oben genannten Mindesttemperaturen auch außerhalb der Heizperiode. Selbst wenn es im Sommer zu einem ungewöhnlichen Kälteeinbruch kommt, brauchen Mieter also nicht zu frieren.

Wenn Ihr Vermieter die oben genannten Mindesttemperaturen nicht sicherstellt, können Sie dagegen vorgehen: Der DMB bewertet zu kalte Innenräume als Wohnungsmangel. Infolgedessen können Mieter auf eine Mietminderung zurückgreifen, sofern die Beheizung nicht schnellstmöglich wieder ermöglicht wird. Zuvor müssen sie den Vermieter allerdings auf den Mangel hinweisen.

Übrigens: Ein vollständiger Heizungsausfall während der Heizperiode gilt im Mietrecht als Notfall. Wenn der Vermieter, Hausmeister oder auch die Hausverwaltung nicht erreichbar sind, dürfen Sie als Mieter sofort einen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen. In diesem Fall ist Ihr Vermieter verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen.2 Das gilt allerdings nur für die tatsächlich notwendigen Kosten: Eventuelle zusätzliche Arbeiten im Haus, die nicht mit dem unmittelbaren Notfall zu tun haben, dürfen Sie nicht in Auftrag geben. Hier steht der Vermieter auch nicht in der Übernahmepflicht.

Fällt die Heizanlage während der Heizperiode komplett aus, brauchen Mieter für den betroffenen Zeitraum außerdem unter Umständen gar keine Miete zu zahlen. Bei eingeschränkter Funktionalität der Heizanlage, wenn sich die Raumtemperatur auf lediglich 18 Grad Celsius aufwärmt, können die Bewohner bis zu 20 Prozent der Miete einbehalten. Wenn sie Ihre Gesundheit durch die mangelhafte Beheizung gefährdet sehen, können Sie als Mieter auch fristlos vom Mietvertrag zurücktreten.3

Sollten Sie inner- oder außerhalb der Heizperiode Probleme mit zu niedrigen Innentemperaturen haben, empfiehlt der DMB, die Raumtemperatur täglich zu messen und in einer Tabelle zu dokumentieren. Am besten ziehen Sie außerdem eine andere Person als Zeuge hinzu. Damit schaffen Sie eine vorteilhafte Ausgangslage, falls sich Ihr Vermieter uneinsichtig zeigen sollte.

Die ideale Raumtemperatur in der Heizperiode

Wenn es um die richtige Beheizung von Innenräumen geht, bietet das Umweltbundesamt (UBA) geeignete Richtwerte an. Wichtig: Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen. Die empfundene Idealtemperatur unterscheidet sich von Person zu Person. Insofern sollten Sie die Heizung ruhig höher einstellen, wenn Ihnen die folgenden UBA-Richtwerte zu kühl sind:4

  • Wohnbereich: 20 °C
  • Schlafzimmer: 17 °C
  • Küche: 18 °C

Fazit: Die Heizperiode als Richtwert

Wir halten also fest: Eine deutschlandweit einheitliche Heizperiode gibt es nicht. Trotzdem können Vermieter den Betrieb der Heizanlage nicht einfach bestimmen: Im Zweifelsfall kann der Zeitraum nach einschlägigen Gerichtsurteilen vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode herangezogen werden. Auch außerhalb der Heizperiode müssen tagsüber mindestens 20 Grad Celsius über die Heizung einstellbar sein. Unterhalb der Mindesttemperatur steigt das Risiko für gesundheitliche und materielle Schäden. Insofern liegt die ausreichende Beheizung sowohl im Interesse der Mieter als auch der Vermieter.

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FAQ: Alles rund um die Heizperiode

Wann ist die Heizperiode 2021 in Mietwohnungen?

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Ab welcher Temperatur sollte ich mit dem Heizen anfangen?

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Was tun, wenn der Vermieter die Heizung abstellt?

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1

Quelle: Deutscher Mieterbund. Heizung. https://www.mieterbund.de/index.php?id=442

2

Quelle: Deutscher Mieterbund. Reparaturen. https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/reparaturen.html

3

Quelle: Deutscher Mieterbund. Heizung. https://www.mieterbund.de/index.php?id=442

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Weitere Details finden Sie dazu auf www.ewe.de/klimafreundlich