EWE ZuhauseWärme Ratgeber: Lesen Sie Wissenswertes zum Thema Heizung.

Ratgeber: Heizungsgesetz – das gilt 2024

14.06.2024
 12 Minuten
Autor: EWE ZuhauseWärme-Redaktion

Neues Heizungsgesetz: bis zu 70 Prozent Förderung erhalten

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) offiziell in Kraft. Das Gesetz bestimmt, dass ab Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Für neue Heizungen außerhalb von Neubaugebieten und bestehende fossile Heizsysteme sieht das Gesetz jedoch großzügige Übergangsfristen vor. Öl- und Gasheizungen mögen zwar mittelfristig auslaufen, doch das neue Gesetz schreibt nicht vor, funktionierende Heizsysteme zu entfernen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen wird dennoch immer wichtiger. Warum sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt umso mehr lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.  

Das Wichtigste im Überblick:

  • Neues Heizgesetz: Ab 2024 müssen neue Heizungsanlagen in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Diese Voraussetzungen erfüllen zum Beispiel Wärmepumpen. Neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden müssen das GEG erfüllen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Wer vorher noch eine Gasheizung einbaut, erhält verpflichtend eine Beratung zu den kommenden Verpflichtungen.
  • Langfristig stellen Öl- und Erdgasheizungen keine Option mehr dar.
  • Eine Wärmepumpe ist eine sinnvolle Möglichkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen und nachhaltig zu heizen. Im Jahr 2030 können mittels Wärmepumpen voraussichtlich etwa 26 Millionen Tonnen CO2 im Bereich der Gebäudewärme eingespart werden.
  • Beim Tausch eines alten Heizkessels (Öl oder Gas) gegen eine Wärmepumpe übernimmt der Bund bis zu 70 Prozent der Kosten und damit bis zu 21.000 Euro. Hier finden Sie mehr Infos rund um Förderungen.
  • Die Nachfrage an Wärmepumpen wird damit voraussichtlich zügig ansteigen: Schnell sein lohnt sich. 

Sie möchten tiefer in das Thema einsteigen? Dann lesen Sie gerne weiter! 

Sie fragen sich, ob eine Wärmepumpe auch zu Ihrem Eigenheim passt? Die EWE Heizungsexperten beraten Sie gern.

Welche Heizung darf ab 2024 noch eingebaut werden?

Seit dem 1. Januar 2024 ist in allen Neubauten in Neubaugebieten und Bestandsgebäuden in Kommunen mit Wärmeplanung der Einbau von Heizsystemen vorgeschrieben, die zu 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie für bestehende Gebäude gibt es flexible Übergangszeiträume.1 Zusätzlich steht eine sozial ausgerichtete Förderung zur Verfügung, die Haushalte mit niedrigen Einkommen unterstützt.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes markiert die Absicht der Bundesregierung, klimafreundlichere Heizsysteme zu fördern. Der Zweck dieser Gesetzesänderung besteht darin, die Wende hin zu nachhaltigeren Heizsystemen in Deutschland zu beschleunigen. Aktuell werden in Deutschland noch etwa 75 Prozent der Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben.

Langfristiges Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045. Um dies zu erreichen, muss Deutschland die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere beim Heizen, reduzieren. Wer in ein neues Heizsystem investiert, sollte dies mit Blick auf die Zukunft tun, da solche Heizungen typischerweise 20 bis 30 Jahre in Betrieb sind. Eine attraktive Alternative stellen zum Beispiel Wärmepumpen dar.

65-Prozent-Regelung und Co.: Fahrplan für CO2-neutrale Heizungen bis 2045

Für diejenigen, die eine neue Heizung einbauen wollen, gibt es verschiedene technische Lösungen. Hier finden Sie verfügbare Optionen aus dem GEG für Bestandsgebäude:

 

Erfüllungsoptionen im GEG

 

Einschätzung für Bestandsgebäude

 

Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme oder Nahwärme) Wenn ein Wärmenetz zur Verfügung steht, kann ein Anschluss sinnvoll sein. Wärmenetze werden von den Kommunen geplant, allerdings stehen sie nicht überall zur Verfügung.
Wärmepumpe Heizen mit Umweltwärme und sind eine sehr gute Wahl auch in vielen Bestandsgebäuden.
Stromdirektheizung Diese führen in einem Bestandgebäude mit hohem Energiebedarf zu sehr hohen Stromkosten.
Solarthermie Eine Solarthermie müsste laut GEG den kompletten Wärmebedarf decken, das ist im Bestand mit hohem Energiebedarf nicht möglich.
Flüssige und gasförmige Biomasse- oder Wasserstoffheizung Die Verfügbarkeit und Kosten für Biomasse (Biomethan) oder grünem oder blauen Wasserstoff sind fragwürdig und teuer.
Heizung mit fester Biomasse wie zum Beispiel Pellets Diese Option ist geeignet, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, z. B. in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.
Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie Bei einer Gashybrid-Heizung entstehen hohe Betriebskosten für den Gasanteil. Eine Hybrid-Lösung kann sinnvoll sein bei besonders hohem Energiebedarf.

 

Um nicht auf mögliche kommunale Lösungen wie die zukünftige Anbindung an ein Wärmenetz oder außergewöhnliche Heizsysteme mit Wasserstoff warten zu müssen, stellt eine Wärmepumpe bereits jetzt eine attraktive Möglichkeit zum Heizen mit erneuerbaren Energien dar.

Wärmepumpe statt Gas- oder Ölheizung: Warum Sie jetzt umdenken sollten

Angesichts des neuen Gebäudeenergiegesetzes und attraktiver Förderungen ist nun genau der richtige Zeitpunkt, um auf eine zukunftsfähige und nachhaltige Alternative zur Gas- oder Ölheizung umzusteigen. Hier bietet sich die Installation einer Wärmepumpe an. Wärmepumpen sind eine nachhaltige und klimafreundliche2 Art des Heizens. Beim Heizen mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dient die Umgebungsluft als günstige und frei verfügbare Energiequelle. Lediglich Strom wird zum Betrieb der Wärmepumpe gebraucht. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe als Heizung lohnt sich Schnelligkeit: Aufgrund der Bestimmungen des Heizungsgesetzes und der Attraktivität erneuerbarer Energien steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen voraussichtlich kurzfristig deutlich an. Eine schnelle Investition ist sinnvoll, um auch die Förderung des Bundes zeitnah in Anspruch zu nehmen.

Die Investition in eine Wärmepumpe lohnt sich – auch aufgrund der 65 %-Erneuerbare-Energien-Vorgabe. Das GEG sollte ein Weckruf vor allem für all diejenigen sein, die aktuell neu bauen, einen Neubau planen oder in naher Zukunft einen Heizungstausch in ihrem Bestandsbau vornehmen müssen. Auch wenn Ihnen größere Investitionen in Sachen Gebäudewärme bevorstehen – sei es durch eine umfangreiche Reparatur oder Sanierungsmaßnahmen –, rentiert sich ein Umdenken durchaus. Wir erklären, warum Sie jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen sollten und welche Einsparpotenziale mit der klimafreundlichen Heizung einhergehen.

Förderung für Heizungstausch

Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung auch aktualisierte Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt, die seit dem 01.01.2024 gelten. Mit dieser Förderung können Sie unter gewissen Umständen bis zu 70 Prozent Ihrer Kosten beim Umstieg auf eine Wärmepumpe erstattet bekommen.

Seit 2024 gibt es beim Heizungstausch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Eine Grundförderung von 30 % für sämtliche Wohn- und Geschäftsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
  • Ein einkommensgebundener Zuschlag von 30 % für selbstbewohnende Haus- und Wohnungseigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro.
  • Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis 2028 für den proaktiven Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen oder – unabhängig vom Alter – anderen fossilen Heizungssystemen wie Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen für selbstnutzende Besitzer. Nach 2028 sinkt der Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 %.
  • Ein Wärmequellenbonus in Höhe von 5 % für Wärmepumpen, die Erdwärme oder Wasser als Wärmequelle nutzen, sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel (R290) einsetzen.
  • Diese Zusatzförderungen können kombiniert werden, der maximale Fördersatz liegt bei 70 %. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro, sodass bis zu 21.000 Euro Förderung möglich sind.
  • Vermietende profitieren beim Einbau einer Wärmepumpe ebenfalls von der Basisförderung und dem Wärmequellenbonus und können somit bis zu 35 % Förderung bekommen. Die Kosten dürfen sie jedoch nicht auf die Mietkosten aufschlagen. Dies soll mögliche Mietsteigerungen aufgrund energetischer Verbesserungen begrenzen.
  • Neu hinzu kommt ein vergünstigter KfW-Kredit für den Heizungstausch und andere Effizienzverbesserungen. Weitere Informationen rund um Förderungen finden Sie hier.

Darum lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe: Wärmepumpen bewirken immense CO2-Einsparungen

Im Jahr 2023 lag die Zahl der Wärmepumpen deutschlandweit bei circa 1,65 Millionen. Für die kommenden Jahre prognostiziert der Bundesverband Wärmepumpe einen stetig steigenden Zuwachs der Installationszahlen, sodass schon 2030 mit einem Wärmepumpenbestand von mehr als 6 Millionen zu rechnen ist.4

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Verglichen mit den Emissionen von Öl- und Gasheizungen kann eine einzige Wärmepumpe den jährlichen CO2-Verbrauch im Schnitt um mehr als 2.600 kg reduzieren.5 So konnten im Jahr 2022 bereits 4 Millionen Tonnen CO2 im Bereich der Gebäudewärme eingespart werden. Steigt die Zahl der Wärmepumpen entsprechend der Prognose, belaufen sich die Einsparungen im Jahr 2030 auf rund 26 Millionen Tonnen CO2 im Jahr – Tendenz steigend.4

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Ein weiterer Benefit ist die damit einhergehende Vermeidung von Gasimporten: Etwa 9,5 Millionen Kubikmeter Erdgas könnten durch das Heizen mit Umgebungswärme eingespart werden.4

CO2-Preis steigt – auch Mehrkosten für Öl und Gas steigen erheblich

CO2 ist klimaschädlich. Um die Emissionen zu reduzieren, hebt die Bundesregierung die Abgaben für den Ausstoß in den kommenden Jahren schrittweise und deutlich spürbar an. Zunächst für die Gas- und Ölversorger, die ihre Mehrkosten aber auf die Erdgas- und Heizölkunden und damit auf Sie als Verbraucher umlegen. Mit dem 01. Januar 2024 ist der CO2-Preis beispielsweise auf 45 Euro pro Tonne gestiegen.6 Auf diese Weise wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen zunehmend unwirtschaftlich.

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Sie interessieren sich für nachhaltiges Heizen – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Heizungsexperten auf. Wir beraten Sie gern & entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Wärmebedarf.

Auch in Zukunft sicher heizen: mit Wärmepumpe statt Gas- und Ölheizung

Wer schnell handelt, kann von hohen Fördergeldern profitieren und lange Wartezeiten bei der Installation von Wärmepumpen und Co. vermeiden. Deshalb gilt: Je früher, desto besser.

In jüngster Vergangenheit hat vor allem der Ukrainekrieg gezeigt, dass die Verfügbarkeit von Erdgas stark von den Importbedingungen abhängt. Im Jahr 2022 kam es deshalb neben stark steigenden Preisen auch zu einer drohenden Knappheit. Wer bei der Gebäudewärme auf regenerative Energiequellen setzt, bleibt von derartigen Risiken verschont und muss beim Heizen keine Abstriche machen.

Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass ein Gasheizungsverbot in der Zukunft durchaus denkbar ist – wenn auch schrittweise oder in abgeschwächter Form. Rund 30 Prozent der deutschen CO2-Emissionen entfallen aktuell auf den Bereich der Gebäudewärme, genauer gesagt auf die Raumheizung und die Warmwasserbereitung.5 Um die Klimaziele von EU und Bund zu erreichen, ist eine Umstrukturierung in Richtung erneuerbare Energien unumgänglich.

Zögern Sie also nicht und steigen Sie noch 2024 auf eine Wärmepumpe um. Wir unterstützen Sie dabei! 

FAQ – häufige Fragen zum Thema Gasheizungsverbot und Wärmepumpenpflicht

Wird die Gasheizung verboten?

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Wie lange darf man noch eine Gasheizung betreiben?

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Sollte man jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen?

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Wärmepumpe kaufen: jetzt Angebot anfragen
Beantworten Sie hier direkt einige Fragen, wir melden uns bei Ihnen

Rechtliche Hinweise und Fußnoten einblenden Rechtliche Hinweise und Fußnoten ausblenden
1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

2

Weitere Details finden Sie dazu auf www.ewe.de/klimafreundlich

3

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/foerderung-heizungstausch-beg.pdf?__blob=publicationFile&v=14

4

Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (bwp). Branchenstudie 2023: Marktentwicklung – Prognose – Handlungsempfehlungen. https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/waermepumpe/05_Presse/01_Pressemitteilungen/BWP_Branchenstudie_2023_DRUCK.pdf 

5

Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (bwp). Wärmepumpen tragen zum Klimaschutz bei. https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/klimaschutz/

6

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/co2-preis-kohle-abfallbrennstoffe-2061622