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Ratgeber: Förderung von Solarthermie

20.03.2023
 13 Minuten
Autor: EWE ZuhauseWärme-Redaktion

Solarthermie: Förderung und Zuschüsse im Überblick

Solarthermie ermöglicht es, die Kraft der Sonne zur Erzeugung von Wärme im eigenen Zuhause zu nutzen – zum Beispiel für Warmwasser und Heizung. Als Ergänzung und Alternative zu fossilen Wärmeerzeugern wie Gas- oder Ölheizung können Sie dank Solarthermie nicht nur Ihre monatlichen Heizkosten senken, sondern auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit1 und CO2-Reduzierung leisten. Diese Vorteile erkennt auch die Regierung an und hat aus diesem Grund interessante Solarthermie-Förderungen ins Leben gerufen. Erfahren Sie hier, welche Förderprogramme es gibt und wie Sie bei der Anschaffung einer Solarthermieanlage von attraktiven Zuschüssen profitieren.

Solarthermie-Förderung 2023

Aktuell gibt es auf Bundesebene verschiedene Möglichkeiten, bei der Anschaffung einer Solarthermieanlage die Kosten zu senken und einen Zuschuss zu erhalten. Neben einem Zuschuss vom Bund oder einem günstigen Kredit mit Tilgungszuschuss können Sie alternativ auch einen Steuerbonus für Sanierungen in Anspruch nehmen.

Förderprogramm

Art der Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einzelmaßnahme BAFA

Förderung von Solarthermieanlagen mit Fördersatz von bis zu 35 %

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude KfW Programm 261

Förderkredit zu günstigen Konditionen mit anschließendem Tilgungszuschuss

Steuerbonus für Sanierung

Kosten der Sanierung über 3 Jahre zu 20 % von der Einkommenssteuer absetzbar


Darüber hinaus stellen auch manche Bundesländer und Kommunen Fördermittel für Solarthermie zur Verfügung. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und Inanspruchnahme der Förderungen für Sie zusammen.

Solarthermie-Förderung durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermittel für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Zweck der Förderung ist es, eine Bauweise zu begünstigen, die Energiekosten spart und den Klimaschutz voranbringt.

Die BEG-Förderung ist in drei Förderprogramme unterteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Einbau von Solarthermie, beispielsweise zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, wird vom BAFA als Einzelmaßnahme im Rahmen BEG EM gefördert.

Förderfähig sind die Kosten für das benötigte Material, den fachmännischen Einbau und die Verarbeitung durch einen Fachbetrieb sowie sogenannte Umfeldmaßnahmen. Letztere umfassen Maßnahmen, die direkt zur Vorbereitung und Umsetzung des Vorhabens, sprich den Einbau der Solarthermieanlage, beitragen.

Pro Wohneinheit und Kalenderjahr dürfen die förderfähigen Ausgaben der energetischen Sanierung 60.000 Euro nicht überschreiten. Pro Gebäude liegt die Deckelung der Kosten bei 600.000 Euro. Die förderfähigen Kosten für die Solaranlage und alle Umfeldmaßnahmen müssen zudem mindestens über 2.000 Euro liegen. Der Fördersatz für Solarthermie als Einzelmaßnahme beträgt als Zuschuss bis zu 35 Prozent der Kosten.

Bei der Ermittlung des individuellen Fördersatzes für eine neue Solarthermieanlage rechnet die BEG EM zunächst mit einem Grundwert von 25 Prozent der Anschaffungs- und Erschließungskosten. Weitere zehn Prozent kommen mit dem sogenannten Heizungstauschbonus zustande. Diesen gewährt das BAFA, wenn die neue Heizungsanlage inkl. Solarthermie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ersetzt.

Ist dies der Fall, reduzieren Sie mit Ihrer Anschaffung die Schadstoffemissionen Ihres Haushalts deutlich, was die Bundesförderung belohnt. Eine weitere Bedingung betrifft ausschließlich Gasheizungen: Deren erste Inbetriebnahme muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, damit Eigentümer vom Heizungstauschbonus profitieren können. Handelt es sich bei der Gasheizung um eine Gasetagenheizung, spielt das Alter der Anlage hingegen keine Rolle.

Mit dem Heizungsaustauschbonus können umweltbewusste Hausbesitzer den Grundfördersatz der Bundesförderung deutlich anheben und sich so bis zu 35 Prozent der anfallenden Einmalkosten für die neue Solarthermieanlage als Zuschuss sichern. Förderbedingung ist allerdings ein hydraulischer Abgleich des gesamten Heizungssystems. Dabei werden die Durchflussmengen der Heizkörper in den einzelnen Räumen, die Heizungspumpenleistung und die Vorlauftemperatur optimiert. So werden alle Heizkörper gleichmäßig warm und nur noch so warm, wie notwendig.

Zur Inanspruchnahme der Förderung berechtigt sind neben Privatpersonen auch Kommunen, Verbände, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen. Voraussetzungen für die Bundesförderung sind, dass die Solarthermieanlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingebaut wird und sich dadurch das energetische Niveau des Gebäudes verbessert.

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung zu Ihrer Solarthermieanlage wird mit bis zu 50% separat bezuschusst. Lassen Sie sich also am besten von einem Energieexperten bei Ihrer Planung und Ausführung der neuen Heizungsanlage beraten.  

Beantragung der Bundesförderung für Solarthermie

Möchten Sie die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen mit Solarthermie in Anspruch nehmen, läuft die Beantragung folgendermaßen ab:

  1. Angebote einholen: Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie Angebote für Solarthermie bei qualifizierten Fachbetrieben einholen. Wichtig ist hier, dass Sie noch keinen konkreten Auftrag vergeben. Denn die Auftragsvergabe gilt als Maßnahmenbeginn und darf erst nach Antragstellung der Bundesförderung erfolgen.
  2. Antrag stellen: Als Nächstes können Sie Ihren Förderantrag stellen. Das Formular zum Onlineantrag finden Sie auf den Seiten des BAFA. Im Zuge der Antragstellung erhalten Sie einen Zugang für das BAFA-Portal. Diesen benötigen Sie für die weiteren Schritte im Antragsprozess.
  3. Auftrag vergeben: Nach der Antragstellung können Sie einen Fachbetrieb mit der Installation einer Solarthermieanlage beauftragen. Haben Sie noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten, geschieht dies auf eigenes Risiko: Gegebenenfalls setzen Sie Maßnahmen um, die nicht förderfähig sind. Die Behörde prüft währenddessen Ihren Antrag und berechnet im positiven Fall die maximale Höhe der Fördermittel für Ihre im Antrag genannten Kosten.
  4. Nachweis einreichen: Nach dem abgeschlossenen Einbau der Anlage für Solarthermie reichen Sie die Rechnungen der Fachbetriebe als Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein. Dies muss spätestens ein halbes Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums geschehen. Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit im Portal überprüfen.
  5. Fördermittel erhalten: Nachdem das BAFA Ihre Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie im positiven Fall einen Festsetzungsbescheid per Post. Anschließend wird Ihnen der förderfähige Anteil Ihrer Kosten als Zuschuss durch die Bundeskasse Trier ausgezahlt.

Solarthermie-Förderung bei Selbstmontage

Möchten Sie den Einbau der Solarthermie anteilig oder in Gänze selbst übernehmen, können Sie im Rahmen der Bundesförderung keinen Zuschuss für Ihre Arbeitsstunden erhalten. Um auf den Handwerkermangel und den Wunsch nach Selbstmontage zu reagieren, wurden jedoch Materialkosten bei Eigenleistung in das Förderprogramm aufgenommen. Den entsprechenden Rechnungen sollten, sofern vorhanden, energetisch relevante Kennzahlen oder Herstellerbescheinigungen beigefügt werden.

Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.

Bei Eigenleistungen von Privatpersonen sind die mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Nicht förderfähig jedoch sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung.

Solarthermie-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Solarthermie-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ebenfalls eine Bundesförderung. Sie entspricht der oben genannten „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“. Das Programm 261 der KfW unterstützt die energetische Sanierung, den Neubau und den Kauf von Häusern, die eine besonders hohe Energieeffizienz vorweisen.

Das Förderprogramm der KfW bietet einen Förderkredit zu günstigen Konditionen: derzeit ab 0,01 Prozent effektiver Jahreszins (Stand März 2023). Hinzu kommt je nach erfüllten Kriterien ein Zuschuss zur Tilgung, sodass Sie letztendlich weniger zurückzahlen müssen. Zusätzlich werden auch im KfW-Programm 261 im Rahmen der Förderung 50 Prozent der Kosten für eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten übernommen. Das Hinzuziehen eines Experten bei der Planung und Durchführung ist auch hier Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderkredits.

Der jeweilige Grad der erreichten Energieeffizienz – und damit die Höhe und Konditionen des Förderkredits – bemessen sich im Vergleich zu einem Referenzhaus aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Einbau einer Solarthermieanlage wird gefördert, sofern das Haus durch ihn allein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen mindestens den Standard eines Effizienzhauses 85 oder Denkmal erreicht. Eine höhere Förderung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen oder ein sogenanntes Worst Performing Building (WPB-Tilgungszuschlag 10%) zum Effizienzhaus sanieren. Neu hinzugekommen ist ein weiterer möglicher Tilgungszuschuss für serielles Sanieren (SerSan) in Höhe von 15% (in Kombi mit WPB auf zusammen 20% begrenzt).

  • Effizienzhaus 85: Ein Haus des Effizienzstandards 85 verbraucht im Vergleich zum Referenzhaus lediglich 85 Prozent des Primärenergiebedarfs pro Jahr.
  • Effizienzhaus Denkmal: Für denkmalgeschützte Häuser gelten weniger strenge Regeln. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden hier unterstützt, wenn der Primärenergiebedarf 160 % des Bedarfs des Vergleichsgebäudes nicht überschreitet.
  • Erneuerbare-Energien-Klasse: Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn Sie mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien oder durch Abwärme mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Hauses decken.
  • Worst Performing Building: Als Worst Performing Building (WPB) gelten Häuser, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören. Diese fallen laut Energieausweis in die Klasse H oder wurden im Jahre 1957 oder früher gebaut und verfügen über mindestens 75 Prozent unsanierte Außenwandfläche. Der Bonus zum Tilgungszuschuss für WPB kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Effizienzhausstandard von 40, 55 oder 70 erreicht wird.
  • Serielles Sanieren:  Als Serielle Sanierungen werden energetische Gebäude­sanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vor­gefertigten Elementen durch­geführt werden. Das können Dämm­elemente für Fassaden und Dächer sein – aber auch Teile der Anlage­ntechnik wie zum Beispiel Wärmepumpen­module. Diese Elemente können im Vergleich zu her­kömmlichen Bau­materialien vor Ort mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand montiert werden. Der Bonus zum Tilgungszuschuss für SerSan kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Effizienzhausstandard von 40 oder 55 erreicht wird.

Höhe der KfW-Förderung für Solarthermie

Je nachdem, welche der oben genannten Kriterien Sie mit Solarthermie und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen erreichen, fallen die maximale Kredithöhe und der Tilgungszuschuss unterschiedlich hoch aus.

Effizienzhaus

Primärenergiebedarf

Maximale Kredithöhe je Wohneinheit

Effizienzhaus 40

40 %

120.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 40

Erneuerbare-Energien-Klasse

40 %

150.000 € mit 25 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 55

55 %

120.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 55

Erneuerbare-Energien-Klasse

55 %

150.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 70

70 %

120.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 70

Erneuerbare-Energien-Klasse

70 %

150.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 85

85 %

120.000 € mit 5 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 85

Erneuerbare-Energien-Klasse

85 %

150.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss

Worst Performing Building

40, 55 oder 70 %

Erhöhung des Tilgungszuschusses um 10 %

Serielles Sanieren

40, 55 %

Erhöhung Tilgungszuschuss um 15 % (zusammen mit WPB begrenzt auf 20 %)

 

Den Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie erreichen, indem Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen. Äußerst attraktiv ist in der Hinsicht zum Beispiel eine Hybridheizung aus Solarthermie und Wärmepumpe. Wie Sie diese miteinander kombinieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe mit Solarthermie.

Solarthermie-Förderung: Rechner der KfW

Wie hoch der Tilgungszuschuss und die Rate Ihres möglichen KfW-Kredits ausfallen, können Sie mit dem Rechner der KfW herausfinden. Den Rechner finden Sie auf der Seite des Förderprogramms unter Konditionen. Dort können Sie auch ermitteln, inwiefern sich die Bedingungen des KfW-Kredits von einem Hausbank-Kredit unterscheiden und welcher Vorteil Ihnen durch die Förderung entsteht.

Beantragung des KfW-Kredits

Auch bei der Beantragung der KfW-Förderung ist es wichtig, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie einen Handwerker oder Bauunternehmer mit dem Einbau der Solarthermie sowie gegebenenfalls einer Hybridheizung mit Wärmepumpe oder weiteren Sanierungsmaßnahmen beauftragen. Einen Energieeffizienz-Experten können Sie jedoch schon im Vorfeld hinzuziehen. Dieser stellt Ihnen eine Bestätigung zum Antrag aus und bestätigt den geplanten Energieeffizienz-Standard, der erreicht werden soll.

Den Kredit wickeln Sie über einen Finanzierungspartner ab. Als Finanzierungspartner können Sie Ihre übliche Bank oder jede andere Bank, Sparkasse oder Versicherung sein. Auch ein Finanzvermittler kann Ihnen einen passenden Partner vermitteln. Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie dann den Kreditvertrag ab. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Aufträge an Fachbetriebe zum Einbau der Solarthermie-Kollektoren, einer neuen Heizung und weiteren Maßnahmen vergeben.

Nach Abschluss aller Arbeiten erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW einreichen. Diese prüft die Unterlagen und schreibt Ihnen anschließend den Zuschuss zur Tilgung gut.

Steuerbonus für Solarthermie

Hinweis: Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt, oder der Steuerabzug geltend gemacht werden; eine doppelte Antragstellung bzw. eine gleichzeitige steuerliche Berücksichtigung ist ausgeschlossen.

Wie lange gibt es noch Förderung für Solarthermie?

Solarthermieförderung gibt es solange, wie es Fördermittel gibt. Das ist bei jedem Förderprogramm der Fall. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betont, besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Es stehen so lange Fördermittel zur Verfügung, wie auch die bereitgestellten Haushaltsmittel des Bundes ausreichen. Dies gilt ebenso für die Gewährung des Förderkredits der KfW mit anschließendem Tilgungszuschuss. Wie lange es die Bundesförderungen noch gibt, hängt also davon ab, wann Sie Ihren Antrag stellen und wie viele Personen einen Zuschuss für Solarthermie in Anspruch nehmen. Je früher Sie sich um die Beantragung und einen ausführenden Fachbetrieb kümmern, desto größer sind die Chancen, dass noch ausreichend Mittel vorhanden sind.

Sie sind unsicher, welche Förderung Sie am besten beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen? Unsere EWE Wärme-Experten helfen Ihnen gerne. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf!

Weitere Förderprogramme für Solarthermie

Die Unterstützung von Solarthermie geschieht nicht nur via Bundesförderungen, sondern auch Bundesländer oder ausgewählte Städte und Kommunen stellen Fördermittel zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel (Stand Februar 2023):

  • Nordrhein-Westfalen: Im Rahmen der „Förderung von thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung“ fördert Nordrhein-Westfalen den Einbau von Solarthermie für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit 90 Euro pro Quadratmeter, den die Kollektoren einnehmen. Die Kollektoren müssen insgesamt mindestens vier Quadratmeter groß sein und einen Mindestertrag von 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr erbringen. Den Antrag stellen Sie im Förderportal NRW, das durch die Bezirksregierung Arnsberg verwaltet wird.
  • Hamburg: In Hamburg werden neben Wärmepumpen und der Erschließung erneuerbarer Wärmequellen auch Solarthermie und die Modernisierung von Heizungen gefördert. Ab einer Mindestfläche von 20 Quadratmetern werden Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gefördert. Für die ausschließliche Bereitung von Warmwasser in Altbauten erhalten Sie 100 Euro pro Quadratmeter. Nutzen Sie die Kollektoren sowohl für Warmwasser als auch Heizungsunterstützung, beträgt der Zuschuss für Altbauten 200 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
  • Stadt Aachen: Die Stadt Aachen bietet seit 2020 ein eigenes Förderprogramm für Solaranlagen in Form von Photovoltaik oder Solarthermie. Förderfähige Solarthermieanlagen erhalten einen pauschalen Zuschuss von 1.500 Euro, wenn die Anlage der Bereitung von Warmwasser dient. Ist auch eine Heizungsunterstützung vorgesehen, steigt der Zuschuss auf pauschale 2.500 Euro.
  • Sachsen-Anhalt: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt aus dem landeseigenen „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ bei der Modernisierung von Wohngebäuden, die selbst genutzt oder vermieten werden. Gefördert werden u.a. Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Form eines zinsverbilligten Darlehens bis zu EUR 50.000 je Wohneinheit und Programmteil.

Dieser Ratgeber bietet keinen Anspruch auf rechtliche Belastbarkeit und Vollständigkeit. Die Aktualität von Förderprogrammen ist recht kurzlebig. Schauen Sie bitte vor Maßnahmenbeginn immer auf die Förderseiten von Bund, Land und Kommune oder lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fördermittelservice beraten. So können zum Beispiel auch ausgelaufene Programme gegebenenfalls doch erneuert, mit neuen Mitteln fortgeführt oder durch Nachfolgeprogramme ersetzt werden.  Auch passen sich die Bedingungen der Förderungen wie Zinssätze regelmäßig an.

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Beispiel gibt jederzeit einen aktuellen Überblick über Förderungsoptionen von Bund, Ländern und der EU.

Und denken Sie daran, auch die seit 2021 geltende und stetig steigende CO2-Abgabe auf fossile Energieträger ist eine Art Förderung der Solarenergie, denn diese ist als regenerative Energie  von dieser Abgabe nicht direkt betroffen. Das heißt, jede verdrängte Wärme-kWh aus Öl oder Erdgas spart neben den grundsätzlich steigenden Energiepreisen auch an CO2-Abgabe.

Tipp: Spielen Sie auch mit dem Gedanken, auf eine klimafreundliche1 und zukunftsweisende Wärmepumpe umzusteigen? In unserem Ratgeber Förderung für die Wärmepumpe erfahren Sie mehr über die Unterstützung, von der Sie beim Einbau einer Wärmepumpenheizung profitieren können.

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