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Ratgeber: Gastherme warten

24.03.2025
 5 Minuten
Autor: EWE ZuhauseWärme-Redaktion

Wie oft muss ich meine Gastherme warten lassen?

Nur eine Gastherme, die regelmäßig gewartet wird, läuft einwandfrei. Das ist gut fürs Klima, reduziert die Gefahr von Sicherheitsrisiken – und vermeidet unnötige Kosten. Wir erklären, welche gesetzlichen Vorgaben Sie dabei im Blick haben müssen, wer die Wartung für Gasthermen in Mietwohnungen bezahlen muss und worauf Sie sonst noch achten sollten.

Ist die Wartung der Gastherme gesetzlich vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Regelungen zur Wartung der Gasthermen sind relativ weit formuliert. In § 60 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, steht lediglich: „Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.1 Was unter regelmäßig zu verstehen ist, wird jedoch nicht definiert. 

Warum sollte ich meine Gastherme warten lassen?

Spätestens wenn mitten im Winter die Heizung nicht mehr warm wird, zeigt sich, wie wichtig eine regelmäßige Wartung der Gastherme ist. Denn dabei werden drohende Fehlfunktionen, erkannt und Verschleißteile ausgewechselt, bevor sie ausfallen. Das verlängert die Lebenszeit der Gastherme, senkt das Risiko eines Totalausfalls, was langfristig Kosten spart. Eine regelmäßige Wartung stellt zudem sicher, dass die Anlage optimal eingestellt und daher effizient und sparsam arbeitet. Das schont die Umwelt ebenso wie Ihren Geldbeutel.

Geld sparen, Umwelt schonen

Weitere Tipps zum effizienten Heizen finden Sie in unserem Ratgeber.

Wird die Gastherme nicht gewartet, drohen zudem schwerwiegende Folgen für die Gesundheit. Unter Umständen kann Kohlenmonoxid nicht richtig über den Schornstein abziehen, was im schlimmsten Fall zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen kann. Gasthermen sind zwar mit Sensoren ausgestattet, welche den Brenner automatisch abschalten, wenn die Kohlenmonoxid-Konzentration einen Grenzwert übersteigt. Doch auch diese Sensoren können ausfallen – und werden darum bei der Wartung vom Fachpersonal kontrolliert.

Wer darf eine Gastherme warten?

In diesem Punkt ist das GEG eindeutig: „Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.1 Sie dürfen keinesfalls Ihre Gastherme selbst warten. Wenn Sie mit der Installation Ihrer Anlage zufrieden waren, empfehlen wir Ihnen, den gleichen Fachbetrieb auch die Wartung durchführen zu lassen, da dieser das Modell gut kennt.

Was wird bei der Wartung der Gastherme gemacht?

Bei der Wartung der Gastherme geht es nicht nur um die allgemeine Sicherheit der Anlage. Die Fachleute prüfen auch, ob die Gastherme effizient arbeitet. Wenn nötig, stellen sie die Anlage neu ein oder aktualisieren die Software. So wird auch sichergestellt, dass die Anlage so wenig wie möglich verbraucht – und damit auch umweltfreundlich2 arbeitet. Bei Bedarf werden Verschleißteile ausgetauscht. Darüber hinaus führen die Fachleute eine Abgasmessung durch sowie eine Dichtigkeitsprüfung der gasführenden Teile, zudem werden bei Bedarf Ablagerungen im Wärmetauscher entfernt.

Wie oft sollte ich meine Gastherme warten lassen?

Damit mögliche Defekte rechtzeitig erkannt werden, ist eine jährliche Wartung der Gastherme empfehlenswert. Zudem verknüpfen viele Hersteller ihr Garantieversprechen – beispielsweise eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre – an die jährliche fachgerechte Wartung der Gastherme.

Orientierung bietet die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)3. Sie schreibt für Abgasanlagen vor, dass mindestens alle zwei Jahre von einem Schornsteinfeger oder einer Schornsteinfegerin eine Messung und eine Kontrolle durchgeführt werden muss. Die Wartung der Gastherme sollte darum mindestens in diesem Intervall stattfinden. Idealer Zeitpunkt für die Wartung ist vor Beginn der Heizperiode.

Kundinnen und Kunden, die mit ihrem Fachbetrieb einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, können oft schneller einen Termin vereinbaren, manchmal erhalten Sie auch günstigere Konditionen für die Durchführung der Wartung.

Was kostet eine Gasthermenwartung?

Die Kosten für die Wartung der Gastherme variieren, meist liegen sie zwischen 150 und 250 Euro. Entdeckt der Kundendiensttechniker dabei Defekte oder Störungen, die Reparaturmaßnahmen erfordern, steigen die Kosten entsprechend. Einige Wartungsverträge enthalten Paketlösungen oder Preisnachlässe.

Wer ist in Mietwohnungen für die Wartung zuständig?

Grundsätzlich sind für Wartungen von Gasthermen von Mietwohnungen die Vermieter oder Vermieterinnen zuständig. Diese können die Wartungskosten jedoch auf die Mieter und Mieterinnen umlegen. Die Kosten der Heizungswartung laufen dann unter den Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind jedoch Reparatur und Austausch defekter Anlagen. Diese müssen Vermieter und Vermieterinnen zahlen. Überprüfen Sie also Ihre Betriebskostenabrechnung und fordern Sie eine detaillierte Auflistung ein, wenn Ihnen der Betrag zu hoch erscheint.

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