Ohne eigene Investition Wärmepumpe pachten5
Mit einer Wärmepumpe von EWE ZuhauseWärme statten Sie Ihr Zuhause mit Markenheizgeräten aus. Ohne Planungsaufwand – und in unserem Pachtmodell auch ohne eigene Investition. Für eine feste monatliche Rate5 erhalten Sie klimafreundliche4 Wärme.
Aktion bis 30. November – und nur solange der Vorrat reicht: Kombinieren Sie bis zu 40 % staatliche Förderung mit der exklusiven EWE-Wärmepumpen-Förderung von bis zu 15 % – und nehmen Sie somit insgesamt bis zu 55 % Förderung in Anspruch.1,2,3
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Pacht, Service, Energie: das Rundum-sorglos-Paket
Die Umstellung auf eine Wärmepumpe kann für Sie ganz unkompliziert laufen: Nutzen Sie das Rundum-sorglos-Paket von EWE ZuhauseWärme mit den Bestandteilen Pacht, Service und Energie.
Leistungen Pacht5
- Energiesparende, hochwertige Marken-Wärmepumpe nach Wahl
- EWE kümmert sich um Planung und Organisation
- Anschaffungs- und Installationskosten übernimmt EWE
- Notwendige Vorbereitungen für die Installation, z.B. Heizkörpercheck,Heizkörpertausch, Elektroarbeiten
- Tiefbauarbeiten inkl. Fundamenterstellung für die Außeneinheit
- Festpreisgarantie über 15 Jahre
- Nur wenige Tage von der Beantragung der Förderung bis zur verbindlichen Förderzusage (bei Genehmigung)
- Förderabwicklung durch EWE, durch Fördersumme direkt geminderte Pacht
- Kalkulierbarer und transparenter monatlicher Betrag5
- Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Ersatz bei Totalausfall.11
Optional: Servicevertrag7
- Zuverlässiger Heizungsbetrieb
- Inspektion, Wartung und Reparatur
- 24-Stunden-Erreichbarkeit und 365-Tage-Notdienst
- 24 Monate Festpreisbindung
- Monatlicher Preis 34,90 €
Optional: Energielieferung8
- Attraktiver Stromtarif für Wärmepumpenbetrieb
- 100 % Ökostrom für noch mehr Klimaschutz4
- Preisvorteil bei getrennter Messung9
- Preisgarantie über die gesamte Laufzeit10
Das lohnt sich: bis zu 55 % Förderung durch Staat und EWE1,2,3

Sie werden vom Staat belohnt, wenn Sie Ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen. Das gilt auch und gerade für den Einbau einer Wärmepumpe: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Ihr Projekt bis zu einer Summe von 60.000 € pro Wohneinheit. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Ausgaben für die Wärmepumpe auch jene für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 40 % der Kosten.2,3
Bis zum 30. November brauchen Sie indes nicht nur auf die staatliche Förderung zu setzen. Denn zusätzlich zu den bis zu 40 % bietet EWE weitere bis zu 15 % EWE-Wärmepumpen-Förderung. So können Sie insgesamt bis zu 55 % Förderung in Anspruch nehmen.1,2,3 Nutzen Sie diese Aktion und pachten Sie jetzt Ihre neue Wärmepumpe – dann heizen Sie schon in diesem Winter klimafreundlich4 und unabhängiger von fossilen Energieträgern und deren Preisen.
Beispielrechnung | ||
Investitionssumme (Wärmepumpe inkl. Installation) | 29.000 € | |
Zusätzliche EWE Wärmepumpen-Förderung1 | ||
• Bei Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Angebotslegung (danach 10 %) | 15 % | – 4.350 € |
Bemessungsgrundlage für staatliche Förderung BAFA2,3 (Investitionssumme - EWE Wärmepumpen-Förderung) | 24.650 € | |
• Basisförderung (auf maximalen Förderdeckel) | 25 % | – 6.163 € |
• Heizungstauschbonus (z. B. Gasheizung älter 20 Jahre) | 10 % | – 2.465 € |
• Wärmepumpen Kältemittelbonus | 5 % | – 1.233 € |
Preis abzüglich Förderung1,2,3 | = 14.790 € | |
Gesamtersparnis | = 14.210 € |

Rechenbeispiel: Vorteil bei der Förderung
- Nehmen wir an, Sie möchten eine Wärmepumpe für 35.000 Euro anschaffen und erhalten 35 % Förderung von der BAFA, also 12.250 Euro.
- Die Auszahlung der Förderung dauert im Schnitt fünf bis sieben Monate.
- Wenn Sie Ihre 35.000-Euro-Wärmepumpe finanzieren, müssen Sie die vollen 35.000 Euro inkl. des BAFA-Fördergeldes von 12.250 Euro bis zur Auszahlung komplett vorstrecken.
- Pachten Sie eine Wärmepumpe mit EWE ZuhauseWärme, wird die Fördersumme hingegen direkt einberechnet.
- Das heißt: Die Investitionssumme sinkt vom ersten Tag an auf 22.750 Euro – und Sie erhalten direkt die geminderte Pachtrate.
Fazit: Es lohnt sich, eine Wärmepumpe bei EWE ZuhauseWärme zu pachten und den Förderservice zu nutzen.
In nur 4 Schritten: Wir kümmern uns, damit Sie Ihren Zuschuss erhalten

Angebot erhalten
Sie erhalten ein Angebot von einem unserer qualifizierten Fachbetriebe. Mit etwas Glück ist auch Ihr Wunschinstallateur Teil unseres Partner-Netzwerkes. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir beantragen Förderung
Unser Handwerkspartner informiert uns über Ihr Projekt, wir übernehmen die Beantragung der Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA).

Projekt starten
Während wir uns um die Förderung kümmern, kann Ihr Handwerksbetrieb bereits mit der Arbeit an Ihrer neuen Wärmepumpe beginnen.

Förderung erhalten
Sobald alle Formalitäten geklärt sind, erhalten Sie das staatliche und stattliche Fördergeld für den Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe.
Angebot für Ihre neue Wärmepumpe:
Direkt hier ein paar Fragen beantworten, wir melden uns bei Ihnen.
Wärmepumpe lieber pachten oder kaufen?
Passt es besser zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget, eine neue Wärmepumpe zu pachten oder zu kaufen? Bei EWE ZuhauseWärme ist beides möglich. Egal für welches Modell Sie sich entscheiden, statten wir Ihr Zuhause mit einem zuverlässigen Markengerät aus.
Wärmepumpe pachten5
- Finanzierungsrisiko liegt bei der EWE VERTRIEB GmbH, die auch Eigentümerin der Anlage bleibt
- Sie nutzen die Anlage gegen eine kalkulierbare und transparente Rate
- Die Pachtrate wird direkt durch die Fördersumme gemindert, die Förderabwicklung übernimmt EWE
- Es besteht Festpreisgarantie über 15 Jahre5
- Sie erhalten eine energiesparende, hochwertige Marken-Wärmepumpe nach Wahl
- Ersatz bei Totalausfall11
Sie möchten lieber pachten:
Dann lassen Sie sich jetzt beraten für ein individuelles Angebot.
Sie möchten lieber kaufen:
Hier finden Sie alle Informationen zum Kauf einer Wärmepumpe.
FAQ zur ZuhauseWärme Wärmepumpe
Was ist eine Wärmepumpe?
Wie funktioniert die Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Was beinhaltet der Leistungsumfang der EWE ZuhauseWärme Wärmepumpe?
Welche Vorteile hat die Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Wem gehört die Wärmepumpe?
Kann die neue Wärmepumpe auch mit einer Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage kombiniert werden?
Ist für die Nutzung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe eine behördliche Genehmigung notwendig?
Welche staatlichen Zuschüsse kann man erhalten und übernimmt EWE die Beantragung der Zuschüsse?
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Was passiert, wenn die Vertragslaufzeit endet?
Was passiert im Störungsfall?
Wie kann man EWE erreichen?
Kann der Eigentümer eines Hauses EWE ZuhauseWärme beziehen, wenn er dieses vermietet hat?
Was geschieht beim Hausverkauf?
Was passiert im Todesfall?
Wer bekommt und zahlt die Rechnung?
ZuhauseWärme-Ratgeber: Hier finden Sie Infos und Tipps
rund um die Anschaffung und Nutzung einer Wärmepumpe.
Wärmepumpe pachten: jetzt Angebot anfragen
Beantworten Sie hier direkt einige Fragen, wir melden uns bei Ihnen
Das Angebot gilt für Privatkunden, die innerhalb des Aktionszeitraums vom 14.08. bis 30.11.2023 der EWE VERTRIEB GmbH einen Auftrag eines EWE ZuhauseWärme Wärmepumpen-Produktes (Pacht oder Kauf) erteilen und innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Projektadresse keinen Auftrag für ein gleiches Produkt getätigt haben. Die EWE Wärmepumpen Förderung beträgt bei Vertragsabschluss 15% von der Investitionssumme, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Angebotslegung der Auftrag durch den Kunden erteilt wird. Danach beträgt die EWE Wärmepumpen Förderung bei Auftragserteilung bis zum 30.11.2023 10% der Investitionssumme. Die Investitionssumme ist die Summe vor staatlicher Förderung. Die staatliche Förderung basiert auf der um die EWE Wärmepumpen Förderung reduzierten Investitionssumme. Die EWE Wärmepumpen Förderung von 15% bzw. 10% wird beim Produkt EWE ZuhauseWärme Wärmepumpe Kauf vom Rechnungsbetrag abgezogen. Bei EWE ZuhauseWärme Wärmepumpe Pacht wird die Pachtrate über die gesamte Laufzeit reduziert. Keine Barauszahlung möglich. Berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Dieses Angebot basiert auf der Annahme, dass das Vorhaben mit staatlichen Mitteln der BAFA-Förderung bezuschusst durchgeführt werden kann. Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von vorgegebenen Kriterien ab, welche vorhabenbezogen geprüft werden. Sofern dieses Vorhaben nicht oder nicht in erwartetem Umfang förderfähig ist, kann eine Wärmepumpe auch ohne Förderung gepachtet werden. Eine Gewähr für die Auskehrung von Fördermitteln kann EWE VERTRIEB GmbH nicht übernehmen.
Dieses Angebot basiert auf der Annahme, dass das Vorhaben mit staatlichen Mitteln der BAFA Förderung bezuschusst durchgeführt werden kann. Die Höhe der Förderung hängt von vorgegebenen Kriterien ab, welche vorhabenbezogen geprüft werden. Sofern dieses Vorhaben nicht oder nicht in erwartetem Umfang förderfähig ist, kann eine Wärmepumpe auch ohne Förderung gekauft werden. Eine Gewähr für die Auskehrung von Fördermitteln kann EWE VERTRIEB GmbH nicht übernehmen. Die Förderdienstleistung kann zusätzlich zum Werkliefervertrag abgeschlossen werden, für eine einmalige Pauschale von 299 €. Sie beinhaltet die Förderbeantragung und Förderantragsabwicklung inkl. Fördergarantie bei einer positiven Prüfung des Förderanspruchs des Vorhabens. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AVB.
Weitere Details finden Sie dazu auf www.ewe.de/klimafreundlich
Keine eigene Investition. Für das Leistungspaket von EWE ZuhauseWärme Wärmepumpe wird ein Nutzungsentgelt (PNE) für die Pacht der Wärmepumpe in Abhängigkeit von der Investitionssumme berechnet. Der Pacht-Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und läuft automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit aus. Die EWE Wärmepumpe wird bei Vertragsende auf Kosten von EWE VERTRIEB GmbH ausgebaut.
Eine Wärmepumpe von EWE besteht herstellerunabhängig aus einer Außeneinheit, einer Inneneinheit mit Warmwasserspeicher, einem optionalen Pufferspeicher und zugehörigen Zubehören. Der Preis wird individuell berechnet und ist abhängig von der Planung, Anlagengröße und den verbauten Komponenten. Die Wärmepumpe wird nach Inbetriebnahme und Abnahme durch die EWE VERTRIEB GmbH in Rechnung gestellt. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Kunden über. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AVB.
Die Servicedienstleistung kann zusätzlich zur Nutzungsüberlassung (Pacht) und zum Werkliefervertrag abgeschlossen werden. Sie beinhaltet Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Für die Servicedienstleistung wird, unabhängig von der Investitionssumme, eine monatliche Servicepauschale von 34,90€ erhoben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Nach den ersten zwei Jahren kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AVB.
Das Produkt „EWE Zuhause+ Strom Wärmepumpe“ hat eine Erstlaufzeit von wahlweise 12 oder 24 Monaten und kann zusätzlich zum Pachtvertrag abgeschlossen werden. Der Energielieferungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Während der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Preise können je Gebiet und Netzbetreiber variieren. Die jeweils geltenden Preise finden Sie auf www.ewe.de. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AGB. Sollte der Wärmestrom getrennt vom Haushaltsstrom gemessen werden, beachten Sie bitte auch die Details der Besonderen Vertragsbedingungen. Wenn Sie mit EWE eine „Preisgarantie“ hinsichtlich Ihres Strompreises vereinbaren, ist während der vereinbarten Preisgarantiezeit eine Preisanpassung lediglich bei einer Änderung der Umsatzsteuer sowie bei Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Mehrbe- oder Entlastungen möglich. Die Preisgarantiezeit entspricht der Erstlaufzeit des Vertrags.
Voraussetzung ist die getrennte Messung von Haushalt und Wärmeerzeugungsanlage (Wärmepumpe oder Speicherheizung) und die netzdienliche Steuerbarkeit der Anlage durch den Netzbetreiber (vgl. § 14a EnWG).
Wenn Sie mit EWE eine „Preisgarantie“ hinsichtlich Ihres Wärmepumpentarifs vereinbaren, ist während der vereinbarten Preisgarantiezeit eine Preisanpassung lediglich bei einer Änderung der Umsatzsteuer sowie bei Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Mehrbe- oder Entlastungen möglich. Die Preisgarantiezeit entspricht der Erstlaufzeit des Vertrags.